§1 Allgemeines
1.1. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2. Sie gelten auch für Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbständigen Beratervertrages sind.
1.3. Ergänzend gelten, sofern sie diesen Bedingungen nicht widersprechen für alle Holzlieferungen die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, d.h. die “Tegernseer Gebräuche” von 1985
1.4. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
1.5. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer die firmen- und personenbezogenen Daten des Käufers gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verarbeitet.
§2 Angebote/Vertragsabschluss/Preise
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind, sofern nichts anderes erklärt, freibleibend.
2.2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Die Rechnung gilt gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
2.3. Soweit nicht anders erklärt, hält sich der Verkäufer an sein Angebot 30 Tage gebunden. Die Preise gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Werk, frei verladen ausschließlich Verpackung und Transportkosten.
§3 Lieferung und Gefahrenübergang
3.1. Lieferfristen und Termine gelten vorbehaltlich des rechtzeitigen Zahlungseingangs. Die Nichteinhaltung berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
3.2. Teillieferungen, sofern notwendig, sind in zumutbarem Umfang zulässig und abzunehmen.
3.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Herstellung bzw. Lieferung erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
3.4. Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Leistungs- und Lieferverzögerung nur für eigenes Verschulden.
3.5. Vor Transport der Ware wird diese von uns verspannt und einfoliert, um ein
verrutschen sowie beschädigen auszuschließen. Sollte die Ware beschädigt angeliefert werden, ist dies unbedingt auf dem Lieferschein der Spedition zu vermerken. Später vorgebrachte Reklamationen werden von den Speditionen nicht mehr anerkannt.
3.6. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verzögerter Lieferung, die über die zuvor genannten Grenzen hinausgehen, sind auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist ausgeschlossen.
3.7. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware zum Versand gebracht
wurde oder abgeholt worden ist. Zu lange Wartezeiten beim Entladen können von der Spedition berechnet werden.
3.8. Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern, oder auf den Betrieb des Verkäufers erheblich einwirken, ist der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben anzupassen. Sofern dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, so steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Er hat dies unverzüglich dem Käufer mitzuteilen.
3.9. Bei Falschlieferung ist dies unverzüglich schriftlich dem Verkäufer mitzuteilen.
3.10. Sofern der Kunde nach Fertigstellung der Ware eine Zwischenlagerung
wünscht, kann diese gegen eine Gebühr von Euro 20,00 / Woche pro fertigem
Auslieferungspaket bei uns für die Dauer der Verzögerung verbleiben.
§4 Zahlungsbedingungen
4.1. Bei Bestellung erhält der Käufer eine Auftragsbestätigung/Rechnung. Die Bezahlung der Ware wird bei Abholung in voller Höhe fällig. Bei Anlieferung wird
die Rechnungssumme an den Spediteur gezahlt. Der Käufer erhält hierfür eine
Quittung ausgehändigt, oder die Ware wird vor Lieferung in Vorkasse bezahlt.
4.2. Wird während der Herstellung ein Auftrag vom Kunden storniert, werden die entstandenen Zusatzkosten mit der Vorauskasse verrechnet.
4.3. Geleistete Anzahlungen werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, auf die Lieferung verrechnet.
4.4. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als es sich um unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
4.5. Ab Verladen der Ware auf den LKW bzw. Zwischenlagerung geht das Risiko auf den Käufer über.
§5 Beschaffenheit/Gewährleistung/
Mängelrüge /Haftung
5.1. Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere sind die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf, der Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite natürlicher Farb- Struktur- und sonstiger Unterschiede innerhalb der Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturprodukts. Dies alles stellt keinen Reklamations- und Haftungsgrund dar. Nötigenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
5.2. Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer die Lieferung unverzüglich nach eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer sofort schriftlich mitzuteilen.
5.3. Stellt der Käufer Mängel fest, darf er darüber nicht verfügen. d.h., sie darf nicht geteilt oder weiterverarbeitet werden bis eine Einigung über die Abwicklung mit dem Verkäufer erfolgt ist. Eventuell ist eine Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu erfolgen. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nach- besserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung in angemessener Frist.
5.4. Für Schadenersatzansprüche gilt im übrigen § 6 (Haftungsbegrenzung - Schadenersatz Vertragsanpassung).
5.5. Die vereinbarte Holzfeuchte bei künstlich getrocknetem Holz gilt als ungefähre Zielfeuchte. Holzfeuchtigkeitsschwankungen um die Zielfeuchte sind zu akzeptieren. Holzfeuchtigkeitsveränderungen wegen verzögerter Abholung stellen keinen Reklamationsgrund dar.
5.6. Alle Hölzer werden im Frischeinschnitt, d. h. aus frischem Rundholz erzeugt und getrocknet.
§6 Haftungsbegrenzung / Schadenersatz
6.1. Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt. Dies gilt insbesondere auch für Folgeschäden und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers.
6.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§7 Eigentumsvorbehalt
<
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Verkaufspreises und aller anderen dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden fälligen Forderungen sein Eigentum.
§8 Erfüllungsort / Gerichtsstand
8.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Weissach. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Weissach.
8.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
§9 Wiederrufsbelehrung
9.1. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen kann der Käufer ohne Angabe von Gründen in Textform die Vertragserklärung wiederrufen. Zur Wahrung der Wiederrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs oder der Sache selbst.
§10 Schlussbestimmungen
10.1. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll das als vereinbart gelten, was unter Berücksichtigung der übrigen Geschäftsbedingungen dem wirtschaftlichen Interesse und dem mutmaßlichen Willen der Vertragsschließenden am ehesten entsprochen hätte. Gleiches gilt für eine Lücke.
Gültig ab 01.08.2019